Der GT-Artikel vom 12. November zum Ascherbergkreisel vermittelt den Eindruck, die derzeitige Verkehrsführung sei „alternativlos“ oder sogar sicherer für Radfahrer*innen.
Aus unserer Sicht blendet der Bericht zentrale Fakten aus – rechtlich, fachlich und politisch.
- Der Ortstermin erfolgte nicht aus Initiative der Verwaltung.
Der Termin fand nur statt, weil unsere grüne Ratsfraktion ihn beantragt hat. Ohne diesen Antrag wäre das Thema nicht erneut aufgegriffen worden. - Die rechtliche Darstellung im Artikel ist unvollständig.
Der Begriff der „geschlossenen Bebauung“ wird in der VwV-StVO und der Rechtsprechung (u. a. VG Braunschweig) über den Gesamteindruck definiert – inklusive Haltestellen, Querungen, Zielverkehr und Radverkehr.
Am Ascherberg sind all diese Merkmale gegeben. - Die Behauptung, Radfahrende seien „ohne Vorrang sicherer“, ist fachlich falsch.
Moderne Verkehrssicherheitsforschung zeigt klar: Sicherheit entsteht durch klare Regeln, niedrige Geschwindigkeiten und gut gestaltete Infrastruktur, nicht durch Unsicherheit der Schwächeren. - Beim Ortstermin wurden wesentliche Argumente nicht ausreichend eingebracht.
Sowohl juristische Grundlagen als auch aktuelle Standards der Radverkehrsführung hätten eine andere Bewertung ermöglicht. Diese Chance wurde nicht genutzt. - Unterstützung aus der Grünen Kreistagsfraktion ist da.
Andrea Obergöker, Mitglied der Grünen Kreistagsfraktion Göttingen, setzt sich seit Langem engagiert für Verbesserungen am Ascherberg und für den Radverkehr im Landkreis ein.
Diese Rückendeckung ist für unsere Arbeit vor Ort sehr wertvoll. - Die Kreistagsfraktion bekräftigt ihre Position deutlich.
Joachim Beisheim, Sprecher für Mobilität, formuliert es so: „Einerseits den Radverkehr durch den Bau eines Radschnellweges bündeln und dann bei der Querung am Kreisel den motorisierten Individualverkehr zu bevorrechtigen, ist kein Ergebnis, mit dem man sich auf Dauer anfreunden möchte. Wenn kleinere Maßnahmen keine Lösung bringen, muss eine planfreie Querung in Betracht gezogen werden. Solche Lösungen sind ausdrücklich förderfähig – sichere und komfortable Knotenpunkte mit Planfreiheit oder nur geringen Wartezeiten für den Radverkehr.“ - Sichere bauliche Lösungen sind finanzierbar.
Unterführungen, kurze Tunnel oder Fahrradbrücken werden bei Radschnellwegen mit bis zu 90 % gefördert. In anderen Kommunen – wie in Tübingen – werden Radverkehrsbrücken im Winter sogar beheizt, um sie jederzeit nutzbar zu halten.
Das zeigt, welche Qualitätsstandards heute möglich und üblich sind.
Unser Ziel bleibt klar:
Ein durchgängiger, sicherer, bevorrechtigter Radschnellweg bis in den Kernort Rosdorf.
Der Ascherbergkreisel darf kein Nadelöhr bleiben, an dem Radpendler*innen abbremsen oder absteigen müssen.
Sicherheit entsteht durch gute Infrastruktur – nicht durch Angst.