Erzieher*innen Ausbildung

Beim Gemeinderat Rosdorf vom 06.11.2023 wurde unser Antrag zur Ausbildung von mehr Erzieher*innen für Rosdorf diskutiert und angenommen.

Der Fachkräftemangel – und hier ist vor allem der Mangel im Bildungs- und Erziehungsbereich gemeint – ist allseits bekannt und stellt die entsprechenden Einrichtungen in Rosdorf vor große Probleme. Im kommenden Jahr wird die Gemeinde für den vergrößerten Anne-Frank-Kindergarten das Personal verdoppeln müssen, wenn die Kindertageseinrichtung viergruppig an den Start gehen soll.

Daher wurde beschlossen:

  1. Ab dem Kindergartenjahr 2023/24 werden in den kommunalen
    Kindertagesstätten Personen beschäftigt, die berufsbegleitend die Ausbildung
    zum/zur Erzieher*in absolvieren.
  2. Die praxisintegrierte Ausbildung (PIA) wird in die Angebote der Gemeinde
    Rosdorf aufgenommen.
  3. Die kommunalen Kindertagesstätten der Gemeinde Rosdorf stellen je
    Einrichtung eine/n Erzieher/in für die Teilnahme an einer Anleiter*innen-Fortbildung frei.

Begründung:

Der Fachkräftemangel – und hier ist vor allem der Mangel im Bildungs- und Erziehungsbereich gemeint – ist allseits bekannt und stellt die entsprechenden Einrichtungen in Rosdorf vor große Probleme. Im kommenden Jahr wird die Gemeinde für den vergrößerten Anne-Frank-Kindergarten das Personal verdoppeln müssen, wenn die Kindertageseinrichtung viergruppig an den Start gehen soll.

Die niedersächsische Ausbildung von Erzieherinnen ist eine 4-jährige unbezahlte schulische
Ausbildung, d.h. zunächst 2 Jahre bis zum Sozialassistenten und dann weitere 2 Jahre zur/zum
Erzieher*in worauf ein Anerkennungsjahr folgt. Die schulische Ausbildung wird nicht vergütet, bei Bedarf ist eine Förderung durch Bafög möglich.

Die BBS Ritterplan in Göttingen bietet im Rahmen der Fachschule Sozialpädagogik eine dreijährige Teilzeitausbildung zur/m Erzieher/in an. Dabei erfolgt der schulische Unterricht ganztägig an zwei Werktagen pro Woche, drei Werktage verbringt der Auszubildende in einer Einrichtung. Diese praktische Ausbildung wird von Anleiter*innen/Praxismentor*innen und Lehrkräften intensiv begleitet.

Die Kosten des Ausbildungsvertrages trägt die Gemeinde. Es bleibt zu klären, ob der/die Auszubildende die Voraussetzung als sozialpädagogische Assistenzkraft erfüllt und auf den Personalschlüssen angerechnet werden darf.

Zu 2: Während die niedersächsische Ausbildung von Erzieherinnen zunächst die Ausbildung zur/m
Sozialpädagogischen Assistenten voraussetzt, ist die hessische Ausbildung einstufig möglich.
Diese wird beispielsweise als praxisintegrierte Ausbildung PIA in Kooperation mit der BS
Witzenhausen angeboten. Die Ausbildung erfolgt – wie bei der BBS Ritterplan – an 2 Schul-
und 3 Praxistagen pro Woche.


Der Ausbildung liegt ein Kooperationsvertrag zwischen der Schule und dem Träger der
Einrichtung zugrunde. Von der Einrichtung muss der Nachweis über eine Anleiter*innen-
Fortbildung erbracht werden. Der Ausbildungsvertrag wird mit dem Träger der Eirichtung
geschlossen.


Nach dem NKiTaG §30 Besondere Finanzhilfe für Kräfte in Ausbildung kann eine solche
Stelle jährlich mit 20.000,00 Euro gefördert werden, wenn der/die Auszubildende keine
pädagogische Fachkraft nach §9 NKiTaG Abs.3 ist und auch keine vergleichbare Ausbildung
besitzt.

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